Versand- und Zahlungsinformationen

Verpackung und Versand

1. Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung z.B. für unverpackt angelieferte Reparaturgeräte werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
Für bestimmte, transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher, frachtfreier Rücksendung voll, bzw. teilweise gutgeschrieben.

2. Sämtliche Transportkosten ab Lager Regensburg gehen zu Lasten des Käufers. Sendungen bis 30 kg werden mit einem Paketdienst
unserer Wahl, Sendungen ab 30 kg per Spedition verschickt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt. Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

Zahlung

1. Unsere Rechnungen sind innerhalb der der auf den Rechnungen angegebenen Frist zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.

2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt. Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 7 % pro Jahr zu berechnen.

3. Wir behalten uns vor, über die Vereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.
Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.

4. Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährleistung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind - sofort fällig stellen.

5 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

6. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu der Aufrechnung ist er nur berechtig, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

7. Die Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften erfolgt auf elektronischem Wege.

Gewährung und Haftung

1. Für alle Mängel unserer Lieferungen und Leistungen haften wir wie folgt: Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich schriftlich bei uns vor Verwendung oder Veräußerung der Ware geltend gemacht werden. 14 Kalendertage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort gilt die Lieferung als einwandfrei übernommen. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nach Erhalt nicht zu finden sind, geltend gemacht werden durch im einzelnen schriftliche Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bei Geschäft mit Kaufleuten haben diese gemäß §§ 377, 378 HGB die Rüge schriftlich vorzunehmen. Ferner gilt bei Geschäften mit Kaufleuten (B2B) eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Rechnungsdatum als vereinbart.

2. Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen, sind wir nur verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreie Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware zu liefern oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu gewähren. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung), Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn, aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, wegen Folgeschäden oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, dieser Anspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten. Schlagen Nachlieferungen oder Nachbesserungen endgültig fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags besteht jedoch nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montagen durch den Kunden oder Dritter, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden, am Liefergegenstand entstehen.

3. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen Mangelfolgeschäden abzusichern.

4. Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

5. Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.