Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Diese Bedingungen sind für alle - auch zukünftigen - Rechtsbeziehungen vertraglicher und nicht vertraglicher Art zwischen uns und dem Kunden maßgebend, auch wenn im Einzelfall nicht besonders darauf hingewiesen wird Gegenbedingungen des Kunden heben die Gültigkeit der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht auf, auch wenn wir nicht ausdrücklich Widerspruch erheben Abweichende Vereinbarungen gelten nur wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen.

1.2 Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschluß und sonstige Vereinbarungen. Insbesondere mündliche Nebenabreden und Zusicherungen sowie technische Beratungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

 

2. Angebote und Lieferung

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend.

2.2 Werden wir an der rechtzeitigen Vertragserfüllung durch Beschaffungs-, Fabrikations- oder Lieferstörungen bei uns oder unseren Zulieferanten behindert, z.B. durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen Der Käufer kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er uns nach Ablauf der verlängerten Frist schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen, wenn wir nicht innerhalb der Nachfrist erfüllen.

2.3 Wird uns die Vertragserfüllung aus den in Abs 22 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so werden wir von unserer Lieferfrist frei.

2.4 Von der Behinderung nach Abs 22 und der Unmöglichkeit nach Abs 23 werden wir den Käufer umgehend verständigen.

2.5 Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

2.6 Ist der Käufer mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

2.7 Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

 

3. Preise

3.1 Die Berechnung erfolgt, sofern hierüber keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden zu den am Tage der Lieferung geltenden Nettopreisen zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Fall der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

 

4. Zahlung

4.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb der der auf den Rechnungen angegebenen Frist zahlbar. Wir können jedoch die Lieferung auch von sofortiger Zahlung abhängig machen.

4.2 Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt. Zinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank,  mindestens jedoch 7 % pro Jahr zu berechnen.

4.3 Wir behalten uns vor, über die Vereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden.

Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die banküblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder für rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.

4.4 Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährleistung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung - auch wenn hierfür Wechsel oder Schecks gegeben sind -  sofort fällig stellen.

4.5 Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit unserer schriftlichen Inkassovollmacht unter Verwendung unserer Quittungsvordrucke berechtigt.

4.6 Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu der Aufrechnung ist er nur berechtig, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.

4.7 Die Übermittlung von Rechnungen und Gutschriften erfolgt auf elektronischem Wege.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Bezahlung sämtlicher auch künftig entstehender Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

5.2 Im Falle einer Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware im Sinne der §§ 967 und 950 BGB mit andern, uns nicht gehörenden Sachen, steht uns ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache in Höhe des dem Käufer berechneten Verkaufspreises einschließlich Umsatzsteuer zu. Der Käufer verwahrt die Sache unentgeltlich für uns.

5.3 Der Käufer darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen sofortige Zahlung unter Eigentumsvorbehalt veräußern, zu andern Verfügungen, ins- besondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung, ist er nicht berechtigt.

5.4 Der Käufer tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware (Weiterverkaufspreis einschließlich Umsatzsteuer) - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln mit allen Nebenrechten an uns ab.  Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Käufer für die mitveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer berechnet haben.

5.5 Für den Fall, dass die Forderung des Käufers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Käufer hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden ab Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer.

5.6 Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Eine Abtretung oder Verpfändung dieser Forderungen ist nur mit unserer Zustimmung zulässig. Für den Fall, dass beim Käufer Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Käufer auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben. Zu diesem Zweck hat der Käufer ggf. Zutritt zu seinen diesbezüglichen Unterlagen zu gewähren.

5.7 Bei Vorliegen der in Abs 56 Satz 3 genannten Umstände hat uns der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu senden, die Ware auszusondern und an uns heraus zugeben.

5.8 Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 20 % werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Käufers freigeben.

5.9 Der Käufer hat uns den Zutritt Dritter auf die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

5.10 Die Kosten für die Erfüllung der vorgenannten Mitwirkungspflichten bei der Verfolgung aller Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Käufer.

 

6. Verpackung und Versand

6.1 Die Verpackung erfolgt nach fach- und handelsüblichen Gesichtspunkten. Sonderverpackung und Ersatzverpackung z.B. für unverpackt angelieferte Reparaturgeräte werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

Für bestimmte, transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher, frachtfreier Rücksendung voll, bzw. teilweise gutgeschrieben.

6.2 Sämtliche Transportkosten ab Lager Regensburg gehen zu Lasten des Käufers. Sendungen bis 30 kg werden mit einem Paketdienst unserer Wahl, Sendungen ab 30 kg per Spedition verschickt.

 

7. Gefahrübergang

7.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unser Werk oder unser Lager verlässt.

Alle Sendungen einschließlich etwaiger Rücksendungen, reisen auf Gefahr des Käufers.

 

8. Gewährung und Haftung

8.1 Für alle Mängel unserer Lieferungen und Leistungen haften wir wie folgt: Mängelrügen werden nur anerkannt, wenn sie unverzüglich schriftlich bei uns vor Verwendung oder Veräußerung der Ware geltend gemacht werden. 14 Kalendertage nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort gilt die Lieferung als einwandfrei übernommen. Nach Ablauf dieser Frist können nur noch versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nach Erhalt nicht zu finden sind, geltend gemacht werden durch im einzelnen schriftliche Rüge innerhalb der Verjährungsfrist für die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Bei Geschäft mit Kaufleuten haben diese gemäß §§ 377, 378 HGB die Rüge schriftlich vorzunehmen. Ferner gilt bei Geschäften mit Kaufleuten (B2B) eine Gewährleistung von 6 Monaten ab Rechnungsdatum als vereinbart.

8.2 Soweit nach diesen Geschäftsbedingungen Gewährleistungsansprüche gegen uns bestehen, sind wir nur verpflichtet, nachzubessern oder mangelfreie Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware zu liefern oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu gewähren. Weitergehende Ansprüche wie z.B. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung), Schadenersatz wegen entgangenem Gewinn, aus positiver Vertragsverletzung, wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß, wegen Folgeschäden oder aus sonstigen Gründen sind ausgeschlossen, es sei denn, dieser Anspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer leitenden Angestellten. Schlagen Nachlieferungen oder Nachbesserungen endgültig fehl, kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrags besteht jedoch nicht, wenn eine Bauleistung Gegenstand der Gewährleistung ist. Ferner wird keine Gewähr übernommen für Schäden die durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montagen durch den Kunden oder Dritter, die ohne unsere Zustimmung vorgenommen werden, am Liefergegenstand entstehen.

8.3 Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, sofern die Zusicherung nicht gerade die Bedeutung hat, den Kunden gegen Mangelfolgeschäden abzusichern.

8.4 Die Einsendung der beanstandeten Ware an uns muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.

8.5 Durch Instandsetzung der gelieferten Ware werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht unterbrochen.

 

9. Abgeltung der Instandsetzungsarbeiten

9.1 Ist der Käufer unserer Ware ein Wiederverkäufer, so führt er die gem. Ziff 8 anfallenden Instandsetzungsarbeiten selbst durch. Die in Zusammenhang damit entstehenden Aufwendungen sind mit dem Kaufpreis abgegolten.

 

10. Instandsetzung, Reparaturen

10.1 Eine Instandsetzung oder Reparatur erfolgt ohne Gewähr, wenn kein Mangelbericht vorliegt.

10.2 Bei mangelhafter Instandsetzung oder Reparatur sind offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware zu beanstanden. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten geltend zu machen.

10.3 Schadenersatzansprüche werden nur entsprechend Ziff VIII Abs 1 anerkannt.

 

11. Entsorgung

11.1 Für die Entsorgung der bei der Feiner Lichttechnik GmbH gekauften Geräte ist der Käufer selbst verantwortlich und trägt alle dafür anfallenden Kosten (Vereinbarung gemäß § 10 Abs. 2 ElektroG).

 

12. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

12.1 Ist der Käufer unserer Ware ein Wiederverkäufer gelten die üblichen Bestimmungen des HGB. Ein Widerrufsrecht wird ausgeschlossen.

12.2 Der Käufer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Ware vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Ware widerrufen. Die Frist beginnt nach Kenntnisnahme dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

12.3 Der Widerruf ist zu richten an:

Feiner Lichttechnik GmbH
Donaustauferstraße 93
93059 Regensburg / Germany
Fax: +49 941 604058
email: info@feiner-lichttechnik.de

12.4 Folgen des Widerrufs: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, muss er insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Kunde die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Der Kunde hat die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Für die Erbringung einer Dienstleistung gilt ferner: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf den ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.

 

13. Sonstige Schadenersatzansprüche

13.1 Anderweitige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns - gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

 

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht

14.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche zwischen uns und Kaufleuten ist Regensburg, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Wir haben jedoch das Recht, Klage gegen einen Kunden auch an dessen gesetzlichen Gerichtsstand anhängig zu machen.

14.2 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher Sachen findet keine Anwendung.

 

15. Schlussbestimmung

15.1 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam oder durch eine Sondervereinbarung ausgeschlossen sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.